
Das in Art. 942 ff. ZGB geregelte eidgenössische Grundbuch ist das Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die Pläne, welche auf der amtlichen Vermessung beruhen, die Belege und die Hilfsregister.
Weitergehende Informationen: Eidg. Amt für Grundbuch und Bodenrecht.
Das Grundbuch ist im Kanton Luzern nach Einwohnergemeinden angelegt. Eine Einwohnergemeinde kann mehrere Grundbücher beinhalten. Beispielsweise beinhaltet die Einwohnergemeinde Dagmersellen die Grundbücher Dagmersellen, Uffikon und Buchs. Im EDV-Grundbuch, das im Kanton Luzern eingeführt ist, werden gemäss Art. 8 GBV die Daten des Hauptbuchs, des Tagebuchs, der Grundstückbeschreibung und der Hilfsregister gemeinsam mit einem automatisierten System gehalten und zueinander in Beziehung gesetzt.
Im Kanton Luzern gibt es zwei Grundbuchbezirke. Die Grundbuchverwalter und ihre Stellvertreter werden durch das Kantonsgericht gewählt.
Beispiel eines Grundbuchauszuges

